Ist Ihr Wohnwagen über die Pannenhilfe vom Zugfahrzeug mitversichert?
Mit dem Versicherungsmandat ermächtigen Sie mich, Sie den verschiedenen Versicherungsgesellschaften gegenüber als Makler zu vertreten. Ich bin sozusagen Ihre Versicherungsagentur - egal, bei welcher Gesellschaft Sie Ihre Policen platziert haben.
hr Wohnwagen muss grundsätzlich nicht versichert werden, da die Haftpflichtversicherung (Schadenfälle, die gegenüber Dritten verursacht werden) über das Zugfahrzeug abgedeckt ist.
Was ist jedoch, wenn Ihr Wohnwagen Schaden erleidet?
Schon mit einer Teilkaskoversicherung decken Sie die wichtigsten Risiken wie Feuer-, Elementar- und Diebstahlschäden ab. Mit einer Vollkaskoversicherung versichern Sie zusätzlich noch die von Ihnen selbst verursachten Kollisionsschäden an Ihrem Wohnwagen.
Für in der Schweiz eingelöste Wohnwagen.